Die Schließfächer bei uns im Haus sind zweckgebunden zu verwenden. Die Inhalte bleiben Eigentum des Mieters. Ebenso sind Mieter für den Inhalt verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für Inhalte, die juristisch schwierig sind oder deren Besitz gegen ein gültiges Gesetz verstößt.
In den Schließfächern dürfen keine verbotenen, geruchsbildende, erlaubnispflichtigen oder verderbbaren Gegenstände gelagert werden.
Den Zugang zum Schließfach wird den Personen, zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit, gestattet, die im Mietvertrag hinterlegt sind.
In Ausnahmen ist ein Sonderzutritt jederzeit möglich, sofern dies vorher telefonisch angekündigt wird. Der Prozess der telefonischen Ankündigung wird zum Mietbeginn besprochen. Alternativ kann eine Nachfolge (Notar oder Erben) Zugang erlangen. Hier behalten wir uns vor, dies ausführlich zu prüfen und die Öffnung unter Zeugen zu vollziehen.
Der Zutritt zum Raum ist ausschließlich in Begleitung des Sicherheitsmitarbeiters möglich. Dieser wird Sie allerdings dann allein in dem Raum lassen, um die Diskretion zu wahren. Bitte beachten Sie dass die Videoüberwachung und Aufzeichnung ständig aktiv ist. Sie bekommen aber die Möglichkeit Ihre Kassette Diskret zu entnehmen und unüberwacht zu öffnen.
Jedes Schließfach muss zunächst von uns mit einem sogenannten Bankschlüssel vorgeschlossen werden. Erst dann können Sie Ihren Schlüssel verwenden.
Schliessfächer werden mit einem oder zwei Schlüsseln ausgegeben. Die Schlüssel bleiben Eigentum der We-Consult UG. Bei Verlust hat der Mieter die Kosten für die Öffnung zu tragen.